top of page
GoBD.png

GoBD - Verfahrensdokumentation

GoBD - Verfahrensdokumentation

Hier findet ihr zwei Vorlagen für eine GoBD-Verfahrensdokumentation zum Download:


Variante 1: Elektronisches Kassensystem
Variante 2: Offene Ladenkasse


Öffnet nach dem Download bitte die Word-Datei. Auf den ersten drei Seiten tragt ihr eure betrieblichen Daten ein.


Anschließend drückt ihr:

  1. Strg + A, um das gesamte Dokument zu markieren.

  2. F9, um alle Felder mit euren Angaben zu aktualisieren.


Danach sollte das Dokument eure eingetragenen Daten enthalten. Bitte beachtet, dass es sich um eine Vorlage handelt. Ihr müsst sie noch an die tatsächlichen Abläufe und Besonderheiten in eurem eigenen Betrieb anpassen.


Die Vorlagen habe ich ursprünglich für meinen eigenen Betrieb erstellt und mit meinem Steuerberater abgestimmt. Ob sie für euren Betrieb vollständig und in dieser Form passend sind, kann ich jedoch nicht beurteilen. Deshalb kann ich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Eignung keine Verantwortung übernehmen.

Lasst die fertige Dokumentation bitte sicherheitshalber von eurem Steuerberater prüfen.


Was ist die GoBD?


Die GoBD sind die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.


Sie regeln, wie steuerlich relevante Unterlagen – beispielsweise Rechnungen, Buchungen, Kassenbelege und E-Mails – digital erfasst, verarbeitet, unveränderbar aufbewahrt und bei einer Betriebsprüfung bereitgestellt werden müssen.

Eine GoBD-Verfahrensdokumentation benötigen grundsätzlich alle Unternehmen und Selbstständigen, die steuerlich relevante Daten elektronisch verarbeiten oder speichern. Dazu zählen insbesondere:

  • GmbHs und andere Gesellschaften

  • Einzelunternehmen und Freiberufler

  • bilanzierende Unternehmen

  • Betriebe mit Einnahmenüberschussrechnung

  • Unternehmen mit elektronischer Kasse, Warenwirtschaft, Buchhaltungssoftware oder digitalem Belegarchiv

Die Dokumentation beschreibt verständlich, wie die betrieblichen Unterlagen entstehen, bearbeitet, kontrolliert, gespeichert und gegen nachträgliche Veränderungen geschützt werden. Umfang und Detailtiefe richten sich nach Größe und Komplexität des Betriebs. Auch kleine Unternehmen sind grundsätzlich betroffen, dürfen die Dokumentation aber entsprechend einfacher halten. Bundesfinanzministerium – GoBD

Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.

  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn
  • Instagram
Danke für die Nachricht!
bottom of page